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Müssen Beschäftigte in einer Behinderten-Werkstatt einen eigenen Speiseraum haben?

Das Arbeitsschutzrecht sieht keine Unterscheidung zwischen behinderten und nicht behinderten Beschäftigten vor. Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 7 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG sind die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten, Beschäftigte im Sinne des ArbSchG.Insofern ist kein eigener Speisesaal für nicht behinderte Beschäftigte erforderlich. Im Gegenteil, eine solche Trennung könnte gegen Vorschriften ...

Stand: 24.05.2018

Dialog: 12830

Ist der Leitstand einer Eisenbahnlok auch als Pausenraum nutzbar?

, wenn der Arbeitgeber einen Pausenraum an zentraler Stelle, z. B. am Betriebshof anbietet. Dabei müssen aber die v.g. Kriterien gewährleistet sein. Dies gilt auch für Nutzung der Sanitäranlagen (Waschraum, Toiletten).Die Lok ist bei Touren des Lokführers der Arbeitsplatz. Die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung für Arbeits- und Pausenräume gelten jedoch nicht für solche Loks. Regelungen ...

Stand: 24.05.2022

Dialog: 11156