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Dürfen Pausenräume von außen einsehbar sein?

Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, wie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), ist es formalrechtlich nicht verboten, dass Pausenräume von außen her einsehbar sind. Bekannt ist aber, dass offene einsehbare Räume oftmals zum Fehlen von Privatsphäre und Geborgenheit führen. Wenn, wie im vorliegenden Fall, die Beschäftigten sich beobachtet und gestört fühlen ...

Stand: 24.05.2018

Dialog: 2400

Ist es zulässig, dass ein Betrieb auf einen Pausenraum verzichtet, wenn die Mitarbeiter den Pausenraum eines gegenüberliegenden Gebäudes mitnutzen können?

 des gegenüberliegenden Gebäudes den v. g. Anforderungen und ist dieser ausreichend groß und ausgestattet, steht aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht einer Nutzung nichts entgegen. ...

Stand: 24.05.2018

Dialog: 15754