Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Ist es zulässig, dass ein Betrieb auf einen Pausenraum verzichtet, wenn die Mitarbeiter den Pausenraum eines gegenüberliegenden Gebäudes mitnutzen können?

". Dort ist unter dem Punkt 4.1 Absatz 5 nachzulesen, dass Pausenräume und Pausenbereiche leicht und sicher über Verkehrswege erreichbar sein müssen. Der Zeitbedarf zum Erreichen der Pausenräume soll 5 Minuten je Wegstrecke (zu Fuß oder mit betrieblich zur Verfügung gestellten Verkehrsmitteln) nicht überschreiten. Die Wegstrecke zu Pausenbereichen darf 100 m nicht überschreiten.Entspricht der Pausenraum ...

Stand: 24.05.2018

Dialog: 15754

Gibt es für die Bestuhlung von Pausenräumen rechtliche Anforderungen?

mindestens 1,00 m² einschließlich Sitzgelegenheit und Tisch vorhanden sein. Flächen für weitere Einrichtungsgegenstände, Zugänge und Verkehrswege sind hinzuzurechnen (siehe ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“). Die Grundfläche eines Pausenraumes muss mindestens 6,00 m² betragen. Die lichte Höhe von Pausenräumen muss den Anforderungen der ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen ...

Stand: 07.06.2018

Dialog: 28547

Wie ist der Begriff Arbeitsstätte in Bezug auf Pausenräume zu sehen?

sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind.(2) Zur Arbeitsstätte gehören insbesondere auch:1.Orte auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben,2.Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Sanitärräume, Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte sowie3.Einrichtungen ...

Stand: 06.03.2018

Dialog: 42213

Muss bei der Berechnung der Größe eines Pausenraums jeder Beschäftigte gezählt werden oder gibt es einen "Gleichzeitigkeitsfaktor"?

eines Pausenraums wird unter Punkt 4.1 Absatz 9 ausgeführt:"In Pausenräumen und Pausenbereichen muss für Beschäftigte, die den Raum oder Bereich gleichzeitig benutzen sollen, eine Grundfläche von jeweils mindestens 1,00 m² einschließlich Sitzgelegenheit und Tisch vorhanden sein. Flächen für weitere Einrichtungsgegenstände, Zugänge und Verkehrswege sind hinzuzurechnen (siehe ASR A1.2 „Raumabmessungen ...

Stand: 27.01.2025

Dialog: 27294