Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 3 von 3 Treffern

Wie ist der Begriff Arbeitsstätte in Bezug auf Pausenräume zu sehen?

Der Pausenraum oder Pausenbereich ist für die Gesamtzahl der Beschäftigten auszulegen, in Ihrem Fall für 58 Beschäftigte.In § 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich u. a. folgende Begriffsbestimmungen:"(1) Arbeitsstätten sind:1.Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,2.Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,3.Orte auf Baustellen,sofern sie zur ...

Stand: 06.03.2018

Dialog: 42213

Ist in einer Betriebsstätte ein Pausenraum einzurichten bzw. vorzuhalten, wenn die Arbeitnehmer dort mit einer Arbeitszeit von maximal 6,0 h pro Tag beschäftigt sind?

oder Pausenbereich ist zur Verfügung zu stellen, wenn mehr als zehn Beschäftigte einschließlich Zeitarbeitnehmern gleichzeitig in der Arbeitsstätte tätig sind. Nicht zu berücksichtigen sind Beschäftigte, die - aufgrund des Arbeitszeitgesetzes keinen Anspruch auf Ruhepausen haben (z. B. Teilzeitkräfte mit bis zu sechs Stunden täglicher Arbeitszeit) oder - überwiegend außerhalb der Arbeitsstätte tätig sind (z. B ...

Stand: 19.04.2018

Dialog: 30410

Müssen den Beschäftigten auf Baustellen Kühlschränke zur Verfügung gestellt werden?

für Baustellen": Dort heißt es:"(1) Für Beschäftigte auf Baustellen ist ein Pausenraum oder ein Pausenbereich vorzusehen, da die Voraussetzungen nach Punkt 4.1 Abs. 3 in der Regel gegeben sind. (2) Abweichend von Punkt 7 Abs. 1 ist auf Baustellen ein Pausenraum oder Pausenbereich nicht erforderlich, wenn bis zu vier Beschäftigte eines Arbeitgebers gleichzeitig längstens eine Woche oder höchstens 20 ...

Stand: 04.06.2018

Dialog: 7854