Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

In einem Dreischichtbetrieb mit 18 Beschäftigten ist die getrennte Nutzung eines Umkleideraums durch Frauen und Männer vorgesehen? Wäre eine solche Regelung nach ASR A4.1 erlaubt?

Nein, in Betrieben mit 18 Beschäftigten ist dies nicht erlaubt.Siehe hierzu Punkt 4 Absatz 6 der ASR A4.1 "Sanitärräume". Dort heißt es:"Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet werden, wenn ein ...

Stand: 17.02.2025

Dialog: 42663

Bestehen Anforderungen an Bodenabläufe im Sanitärbereich?

Grundlegende Anforderungen an Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte finden sich in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV mit ihrem Anhang. Nach § 4 Absatz 2 hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen kö ...

Stand: 24.08.2017

Dialog: 11601