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Muss ein Handlauf über die komplette Treppenlänge gehen?

Grundsätzlich ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang einzuhalten.In Nummer 1.8 "Verkehrswege" Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV ist nachzulesen, dass Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der ...

Stand: 11.04.2025

Dialog: 42573

Ab welcher Treppenstufe benötigt man einen Handlauf?

In der DGUV Information 208-005 "Treppen" ist zum Vorhandensein von Handläufen unter der Ziffer 3.4.4 folgendes nachzulesen:"Treppen müssen • mit einem Handlauf ausgerüstet sein; der Handlauf sollte in Abwärtsrichtung gesehen an der rechten Treppenseite angebracht sein, • auf beiden Seiten mit Handläufen ausgerüstet sein, wenn die Stufenbreite mehr als 150 cm beträgt, und zusätzlich ...

Stand: 09.12.2024

Dialog: 19450