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Unter welchen Bedingungen ist es möglich, Schränke in Fluren aufzustellen?

Entsprechend den Regelungen des § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättVmüssen Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Konkretisiert wird dies unter Nummer 2.3 im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung.Die Einhaltung der Betriebsvorschriften ist bei Verkehrs- und Fluchtwegen besonders wichtig. Verkehrs- und Fluchtwege ...

Stand: 16.02.2024

Dialog: 5104

Ist es zulässig, dass sich bei selten genutzten Schiebetürschränken die Benutzerfläche mit allgemeinen Verkehrswegen überlagert?

verbleibt.Verkehrswegeflächen können die Benutzerflächen der von allen Beschäftigten im Raum genutzten Schränke überlagern, wenn diese nur gelegentlich genutzt werden. Deren Funktionsflächen dürfen nicht in den Verkehrsweg ragen (Abb. 21 und 22)." ...

Stand: 01.10.2024

Dialog: 27324