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Besteht die Möglichkeit, eine zu niedrige Brüstungshöhe bei Altanlagen (Gitterrostbühnen oder Laufstege) im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung als tolerabel anzusehen?

. In der Gefährdungsbeurteilung muss der Unternehmer (z. B. in einem Schadensfall) gegenüber der zuständigen Behörde begründen, warum er die von der ASR abweichende Maßnahme für gleichermaßen geeignet gehalten hat / hält. Bei einer Absturzhöhe von mehr als 12 m sind eine "geringe Nutzung, qualifiziertes Personal und besondere Hinweise" als "Ersatzmaßnahmen" für eine nicht ausreichende Geländerhöhe aus der Sicht ...

Stand: 10.04.2017

Dialog: 23476

Muss an Podesten oder bei Treppenaufgängen am Geländer eine Fußleiste angebracht werden?

werden, ist in diesem Fall die ASR A2.1 höherwertig einzuschätzen. Hieraus ergibt sich, dass es ausreichend ist, wenn die dort genannten Anforderungen umgesetzt werden. Da dies nur Mindestanforderungen sind, spricht nichts dagegen, die höheren Anforderungen der DGUV Information umzusetzen.Auf die DIN EN ISO 14122-3 - Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen, Teil 3: Treppen, Treppenleitern ...

Stand: 11.04.2017

Dialog: 14348