Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 3 von 3 Treffern

Besteht die Möglichkeit, eine zu niedrige Brüstungshöhe bei Altanlagen (Gitterrostbühnen oder Laufstege) im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung als tolerabel anzusehen?

von Gefahrenbereichen" wird unter Punkt 5.1 festgelegt, dass Umwehrungen bei Absturzhöhen bei mehr als 12 m mindestens 1,10 m hoch sein müssen. Wählt der Betreiber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Für den Arbeitgeber ist im Hinblick auf diesen Aspekt vor allem die Gefährdungsbeurteilung relevant ...

Stand: 10.04.2017

Dialog: 23476

Ist ein mobiles Geländer als Absturzsicherung bei der Reinigung von Fensteraussenseiten ausreichend?

Einrichtungen genutzt werden, beispielsweise Gerüste, Hubarbeitsbühnen, fahrbare Arbeitsbühnen oder Leitern. Anhang 1, Nummer 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nennt Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereit gestellt werden. Dies betrifft vor allem die Benutzung von Leitern und Gerüsten. ...

Stand: 09.04.2017

Dialog: 13514

Dürfen Dachdecker, die z.B. ein Flachdach reparieren, aufgrund ihrer Berufserfahrung die Abstandregelung zur Dachkante und Lichtkuppeln ignorieren?

Für Dachdecker gelten dieselben Vorgaben wie für alle anderen Beschäftigten.Unter der Nummer 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt sich folgendes nachlesen:"(1) Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht ...

Stand: 30.10.2024

Dialog: 44036