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Gibt es gesetzliche Bestimmungen, wie die Rutschhemmung der Fußböden in benachbarten Räumen gestaltet werden muss?

Die Anforderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu Fußböden in Arbeitsstätten lautet: Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein. (Anhang zur ArbStättV Nr.1.5 Abs. 2)Diese Anforderungen werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ...

Stand: 16.01.2025

Dialog: 42515

Gibt es Messwerkzeuge zur Ermittlung der Bewertungsgruppen der Rutschgefahr, die einfach einsetzbar und deren Werte aussagekräftig und zuverlässig sind?

, werden in dem Beitrag der BAuA zur "Prüfung der Rutschhemmung von Bodenbelägen" (http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/Trittsicherheit/Pruefung_content.html ) genannt. Zur Bestimmung der Rutschhemmung vor Ort, empfehlen wir den zuständigen Unfallversicherungsträger oder den Fachausschuss "Bauliche Einrichtungen" der DGUV einzuschalten.Weitere Quellen: - DGUV Regel 108-003 "Fußböden in Arbeitsräumen ...

Stand: 03.01.2018

Dialog: 11361