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Darf der Arbeitgeber die Nutzung eines Besprechungsraums mit 1,94 m bzw. 2,05 m Höhe erlauben oder sind hierfür auch 2,50 m vorgeschrieben?

ist zwar grundsätzlich möglich, jedoch nicht bei der von Ihnen genannten Höhe von 1,94 m bzw. 2,05 m.  Hinweis:Zu prüfen wäre, ob diese Räume Aufenthaltsräume im Sinne des Bauordnungsrecht sind. Wenn dies zu bejahen ist (siehe Baugenehmigung), dann sind die entsprechenden Anforderungen aus dem Baurecht (z. B. Fensterflächen, Lüftung, Rettungswege) relevant. ...

Stand: 18.09.2020

Dialog: 24457

Ist ein Büroraum mit Dachschrägen zulässig?

an die lichte Höhe von Verkehrswe-gen und Fluchtwegen gelten die Bestimmungen der ASR A1.8 „Verkehrswege“ bzw. der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“." Sollte es sich bei Ihrem Vorhaben um eine baurechtliche Nutzungsänderung handeln, sollte die Frage mit dem zuständigen Bauamt und der zuständigen Arbeitsschutzbehörde abgeklärt werden. Ggf. sollte zur Lösung des Problems ...

Stand: 07.12.2016

Dialog: 4835