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Darf der Arbeitgeber die Nutzung eines Besprechungsraums mit 1,94 m bzw. 2,05 m Höhe erlauben oder sind hierfür auch 2,50 m vorgeschrieben?

ist zwar grundsätzlich möglich, jedoch nicht bei der von Ihnen genannten Höhe von 1,94 m bzw. 2,05 m.  Hinweis:Zu prüfen wäre, ob diese Räume Aufenthaltsräume im Sinne des Bauordnungsrecht sind. Wenn dies zu bejahen ist (siehe Baugenehmigung), dann sind die entsprechenden Anforderungen aus dem Baurecht (z. B. Fensterflächen, Lüftung, Rettungswege) relevant. ...

Stand: 18.09.2020

Dialog: 24457

Ist ein Büroraum mit Dachschrägen zulässig?

es zu keiner Beeinträchtigung der Sicherheit, der Gesundheit oder des Wohlbefindens der Beschäftigten kommen. (6) Sollen Räume mit Schrägdecken als Arbeitsräume genutzt werden, müssen die Anforderungen an Aufenthaltsräume mit Schrägdecken nach Landesbaurecht erfüllt sein. Über den Arbeitsplätzen und freien Bewegungsflächen sind die Anforderungen des Absätze 2 bis 5 einzuhalten. Für die Anforderungen ...

Stand: 07.12.2016

Dialog: 4835