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Wie sind die Regelungen bei der Sichtverbindung nach außen durch die "neue" Arbeitsstättenverordnung?

zu Frage 1: Die Regelungen zur Sichtverbindung nach Außen finden sich unter dem Punkt 3.4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Dort ist folgendes nachzulesen: "(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt nicht für 1. Räume, bei denen betriebs-, produktio ...

Stand: 30.12.2016

Dialog: 20121

Wie ist die Auslegung zum Thema Sichtverbindung nach außen bei Räumen, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum aufhalten?

eingerichtete Arbeitsplätze in Arbeitsstätten, an denen Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Arbeitsaufgaben täglich nur eine kurze Zeit oder regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum tätig sein müssen. Der Arbeitgeber muss somit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, inwieweit es sich um einen dauerhaft eingerichteten und nicht um einen kurzzeitigen Arbeitsplatz handelt. Als Orientierung ...

Stand: 19.03.2021

Dialog: 28544