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Darf im Kellerbereich ohne Tageslicht ein temporär genutzter Schulungsraum eingerichtet werden?

Grundsätzlich gilt nach Nummer 3.4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (AbrStättV), dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Diese Regelung gilt nicht für Räume, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum oder ...

Stand: 30.12.2016

Dialog: 16442

Ist ein komplett fensterloser Raum als Arbeitsraum zulässig?

-/Bildschirmarbeitsplätzen in folgenden berufsgenossenschaftlichen Regelwerken zu finden: DGUV-Information 215-410, bisher BGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung DGUV-Information 215-442, bisher BGI 5050: Büroraumplanung - Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von BürosDGUV-Information 215-441, bisher BGI 856: Beleuchtung im Büro; Hilfen für die Planung ...

Stand: 26.09.2023

Dialog: 5278