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Was ist bei grenzüberschreitenden Fahrten von Deutschland nach Frankreich zu beachten, die unter die EU VO 561/06 fallen?

dienen und die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu diesem Zweck bestimmt sind.Somit haben Kraftfahrer für Fahrten, die unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallen, in allen Mitgliedstaaten dieselben Bedingungen bzw. gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Lenk- und Ruhezeiten zu beachten. ...

Stand: 25.01.2017

Dialog: 28279

Ist ein früherer Reisebus, der für Messevorführungen umgebaut wurde, von den Regelungen zur Lenk- und Ruhezeiten nach § 18 Nr. 11 der FPersV ausgenommen?

mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu diesem Zweck bestimmt sind."Beförderung im Straßenverkehr" wird auch als jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs definiert (Artikel 4 Buchstabe a) der VO ...

Stand: 26.05.2019

Dialog: 7659