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Fallen angestellte Fahrer von Taxen in den Geltungsbereich des Fahrpersonalgesetzes?

Arbeitnehmer fallen als Taxifahrer gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 letzter Halbsatz des Fahrpersonalgesetzes grundsätzlich unter den Geltungsbereich des Gesetzes.Auf Grundlage des § 2 Fahrpersonalgesetz wurde die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) erlassen.Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2FPersV haben nur Fahrer1. von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen ...

Stand: 01.08.2022

Dialog: 12965

Was ist bei Transporten (SUV mit Anhänger) zu beachten bezüglich Fahrerkarte/Fahrtenbuch? Muss der Fahrer ein G - Untersuchung erhalten?

verweisen wir auf die Verordnung über Arbeitsmedizinische Vorsorge - ArbMedVV. ...

Stand: 04.10.2014

Dialog: 22042

Welche Konsequenzen hat ein Verstoß gegen die Pflicht zur Durchführung von Fahrerschulungen?

Nach § 20 a Absatz 1 der FPersV sind die Verkehrsunternehmen verpflichtet, ihren Betrieb nach Maßgabe von Artikel 10 Absätze 1 und 2 der Verordnung EG Nr. 561/2006 zu organisieren. § 4 Absatz 1 und 1 a des FPersG ermächtigt die Aufsichtsbehörden Anordnungen zu treffen."Die Aufsichtsbehörde kann die erforderlichen Maßnahmen anordnen, die der Arbeitgeber zur Erfüllung der sich aus diesem Gesetz ...

Stand: 17.02.2021

Dialog: 6803

Wenn wir mit Zweimannbesetzung einen 40-Tonner in Deutschland bewegen und der zweite Fahrer fällt gesundheitsbedingt nach 2 oder 3 Stunden aus, darf dann ein Ersatzfahrer die Zweimannbesetzung fortsetzen?

Nein, bei Ihrem genannten Fallbeispiel liegen die Bedingungen für den "Mehrfahrerbetrieb" nicht mehr vor. Im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 bezeichnet der Ausdruck "Mehrfahrerbetrieb" den Fall, in dem während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit mindestens zwei Fahrer auf dem Fahrzeug ...

Stand: 26.02.2020

Dialog: 43058

Kann mein Arbeitgeber mir vorschreiben, wo ich meine fünfstündige Dienstzeitunterbrechung zu verbringen habe?

. Unter Außerachtlassung sowohl der täglichen Ruhezeit gemäß § 5 Abs. 1 oder 2 ArbZG wie auch der wöchentlichen Ruhezeit gemäß § 1 FPersV über Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 2 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 können hiermit Fragen zu Arbeitszeiten und Ruhepausen sowie zu Lenkzeiten und Lenkzeitunterbrechungen abgearbeitet werden. Ist auch nur eins der Kriterien, sowohl der gesetzlichen ...

Stand: 24.03.2017

Dialog: 4628

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