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Dürfen Fahrer, die im Personennahverkehr bis 50 km Linienlänge und im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden, bei den Fahrten bis 50 km Linienlänge ihre Fahrerkarte stecken?

Grundsätzlich ist die Frage zu bejahen.Der Arbeitgeber könnte in dem konkreten Fall die Anweisung treffen, dass auch bei Fahrten im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge die Fahrerkarte gesteckt werden muss.Aus den Rechtsvorschriften geht zwar hervor, dass bei Fahrzeugen, welche im Linienverkehr bis 50 km eingesetzt werden, keine Fahrerkarte in das Kontrollgerät gesteckt werden muss, dennoch ...

Stand: 02.09.2019

Dialog: 16524

Bin ich als Berufskraftfahrer für dokumentierte Arbeitszeitverstöße auf der Fahrerkarte verantwortlich?

nicht belangt werden.Über die Internetseite www.mags.nrw/arbeitsschutz haben Sie die Möglichkeit, telefonisch oder per E-Mail Kontakt zur Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen aufzunehmen. Dort können Sie sich beispielsweise über das Arbeitsschutz-Telefon (0211 855 3311) über unzumutbare Arbeitsbedingungen beschweren oder über ein Online-Formular eine "Arbeitsschutzbeschwerde" aufgeben.Je ...

Stand: 06.03.2018

Dialog: 42217