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Dürfen Fahrer, die im Personennahverkehr bis 50 km Linienlänge und im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden, bei den Fahrten bis 50 km Linienlänge ihre Fahrerkarte stecken?

Grundsätzlich ist die Frage zu bejahen.Der Arbeitgeber könnte in dem konkreten Fall die Anweisung treffen, dass auch bei Fahrten im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge die Fahrerkarte gesteckt werden muss.Aus den Rechtsvorschriften geht zwar hervor, dass bei Fahrzeugen, welche im Linienverkehr bis 50 km eingesetzt werden, keine Fahrerkarte in das Kontrollgerät gesteckt werden muss, dennoch ...

Stand: 02.09.2019

Dialog: 16524

Muss ich bei der Hausmüllabholung mit LKW über 7,5 t meine Fahrerkarte stecken?

von Radio- beziehungsweise Fernsehsendern oder -geräten eingesetzt werden, [...]" ...

Stand: 22.05.2025

Dialog: 18203