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Bin ich als Berufskraftfahrer für dokumentierte Arbeitszeitverstöße auf der Fahrerkarte verantwortlich?

Die Einhaltung der Vorschriften nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften, können Verstöße auf Grundlage der §§ 22 und 23 ArbZG i. v. m. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nur in Bezug auf den Arbeitgeber verfolgt werden. Ein abhängig beschäftigter Kraftfahrer kann bei Zuwiderhandlungen gegen das ArbZG somit nic ...

Stand: 06.03.2018

Dialog: 42217

Dürfen Fahrer, die im Personennahverkehr bis 50 km Linienlänge und im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden, bei den Fahrten bis 50 km Linienlänge ihre Fahrerkarte stecken?

zu beachten.Fahrer von Fahrzeugen im Gelegenheitsverkehr müssen nach spätestens sechs 24-Stundenzeiträumen (144) Stunden nach dem Ende der letzten Wochenruhezeit eine erneute Wochenruhezeit einlegen!In diesem Fall dürfen nicht wie in der FPersV beschrieben die wöchentlich einzuhaltenden Ruhezeiten auf einen zwei Wochenzeitraum verteilt werden, da hier ausschließlich die Verordnung (EG) 561/2006 Anwendung findet. ...

Stand: 02.09.2019

Dialog: 16524