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Bedeutet die Änderung der VO (EU) 165/2014, dass jetzt in allen Mitgliedsstaaten auf die Erstellung einer Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage verzichtet wird?

Die erste Annahme ist nur zum Teil richtig. Gemäß Art. 48 der VO(EU) 165/2014 sind am 02.03.2015 lediglich die Artikel 24; 34 und 45 in Kraft getreten. Der hier angesprochene Art. 34 regelt die Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern. In Art. 34 Abs.3a und b in Verbindung mit Abs. 5 wird auf EU-Basis verbindlich festgelegt, dass alle im Abs. 3 genannten Zeiten, die bei Verwendung ...

Stand: 14.04.2015

Dialog: 23609

Dürfen Fahrer, die im Personennahverkehr bis 50 km Linienlänge und im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden, bei den Fahrten bis 50 km Linienlänge ihre Fahrerkarte stecken?

zu beachten.Fahrer von Fahrzeugen im Gelegenheitsverkehr müssen nach spätestens sechs 24-Stundenzeiträumen (144) Stunden nach dem Ende der letzten Wochenruhezeit eine erneute Wochenruhezeit einlegen!In diesem Fall dürfen nicht wie in der FPersV beschrieben die wöchentlich einzuhaltenden Ruhezeiten auf einen zwei Wochenzeitraum verteilt werden, da hier ausschließlich die Verordnung (EG) 561/2006 Anwendung findet. ...

Stand: 02.09.2019

Dialog: 16524