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Bin ich als Berufskraftfahrer für dokumentierte Arbeitszeitverstöße auf der Fahrerkarte verantwortlich?

Die Einhaltung der Vorschriften nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften, können Verstöße auf Grundlage der §§ 22 und 23 ArbZG i. v. m. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nur in Bezug auf den Arbeitgeber verfolgt werden. Ein abhängig beschäftigter Kraftfahrer kann bei Zuwiderhandlungen gegen das ArbZG somit nic ...

Stand: 06.03.2018

Dialog: 42217

Was passiert, wenn die Fahrerkarte beschädigt ist, Fehlfunktionen aufweist oder sich nicht im Besitz des Fahrers befindet?

- und Familiennamen und Vornamen sowie die Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins einzutragen, seine Unterschrift anzubringen sowie seine Lenk- und Ruhezeiten, sonstige Arbeitszeiten, Bereitschaftszeiten und Arbeitsunterbrechungen einzutragen. Am Ende seiner Fahrt hat der Fahrer die von dem Kontrollgerät aufgezeichneten Zeiten auszudrucken, auf dem Ausdruck die Zeiten der nicht als Fahrtätigkeit geltenden ...

Stand: 15.08.2011

Dialog: 3171

Dürfen Fahrer, die im Personennahverkehr bis 50 km Linienlänge und im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden, bei den Fahrten bis 50 km Linienlänge ihre Fahrerkarte stecken?

zu beachten.Fahrer von Fahrzeugen im Gelegenheitsverkehr müssen nach spätestens sechs 24-Stundenzeiträumen (144) Stunden nach dem Ende der letzten Wochenruhezeit eine erneute Wochenruhezeit einlegen!In diesem Fall dürfen nicht wie in der FPersV beschrieben die wöchentlich einzuhaltenden Ruhezeiten auf einen zwei Wochenzeitraum verteilt werden, da hier ausschließlich die Verordnung (EG) 561/2006 Anwendung findet. ...

Stand: 02.09.2019

Dialog: 16524