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Wenn ich als Fahrer (Personenverkehr) Linie fahre und am nächsten Tag oder Tage später Reiseverkehr fahren würde. Wie müsst ich es mit dem Nachtrag beim Kontrollgerät machen?

Durch den Kraftfahrer sind grundsätzlich die zurückliegenden 28 Kalendertage sowie der laufende Tag nachweispflichtig, sprich im Rahmen einer Straßenverkehrskontrolle darzulegen [vgl. Art. 36 VO (EU) 165/2014].Die Form der Dokumentation bestimmt sich durch den vorangegangenen Einsatz sowie die hierbei verwendeten Fahrtenschreiber.Wird durch den Kraftfahrer ein Fahrezug gelenkt, welches ...

Stand: 14.07.2018

Dialog: 42356

Muss der Unternehmer die Daten seiner Fahrerkarte und die des Fahrers alle 28 Tage herunterladen?

Nach § 2 Abs 5 der Fahrpersonalverordnung - FPersV gilt:"Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass alle Daten aus dem Massenspeicher des Fahrtenschreibers spätestens 90 Tage nach Aufzeichnung eines Ereignisses zur Speicherung im Betrieb kopiert werden. Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Daten der Fahrerkarten spätestens 28 Kalendertage nach Aufzeichnung eines Ereignisses ...

Stand: 04.04.2018

Dialog: 5778