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Wie verhält es sich mit dem ArbZG bzw. den vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten, wenn nach einem regulären Arbeitstag ein Winterdiensteinsatz in den Abendstunden folgt?

Gemäß § 18 Abs 1. Ziffer 1 der Fahrpersonalverordnung "Ausnahmen gemäß Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) 3821/85" - sind Fahrzeuge, die im Eigentum von Behörden stehen oder von diesen ohne Fahrer angemietet oder geleast sind, um Beförderungen im Straßenverkehr durchzuführen, die nicht im Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Verkehrsunternehmen stehen, vom Anwendungsbereich der Verordnung ...

Stand: 09.01.2019

Dialog: 11787

Können Standzeiten, z.B. vor Ampeln oder im Stau, von über zwei Minuten, von der Lenkzeit abgezogen werden?

Als Lenkzeit gelten alle Zeiten, die mit der Fahrtätigkeit in Zusammenhang stehen (vgl. VO EG 561/2006, Art. 4 ff.)Dazu rechnen u.a. Aufenthalte an Ampeln, Bahnübergängen oder bei Staus, auch wenn diese Zeiten im Kontrollgerät als Arbeitszeit dokumentiert werden.Siehe hierzu die Leitlinie 4 der EU zur VO EG Nr.561/2006. ...

Stand: 04.05.2022

Dialog: 13083

Fällt ein Fahrzeug des Schaustellergewerbes mit einer zulässigen Höchstmasse > 3,5 t generell unter die Ausnahme nach Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006?

.) oder als Spezialfahrzeug zugelassene Fahrzeuge, z. B. Zuckerwarenverkäufer mit entsprechenden Aufbauten, Zirkusfahrzeuge und Fahrzeuge zum Karusselltransport. Als Spezialfahrzeuge sind aber auch solche Fahrzeuge anzusehen, die Ausrüstungen transportieren, die mit der beruflichen Tätigkeit des Schaustellers im Zusammenhang stehen. Ein "Marktschreier" ist kein Schausteller. Er fällt nur dann unter den Begriff ...

Stand: 05.01.2012

Dialog: 15276