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Wird die Zeit im Güterverkehr am Sonntagabend von 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr der Lenkzeit von Montag zugeordnet?

Wochenlenkzeit ist die summierte Gesamtlenkzeit innerhalb einer Woche. Die Woche ist definiert als den Zeitraum zwischen Montag 0.00 Uhr und Sonntag 24.00 Uhr (Kalenderwoche). Die Wochenlenkzeit wird also immer in dem Zeitraum von Montag 0.00 Uhr und Sonntag 24.00 Uhr berechnet. Die summierte Tageslenkzeit ist weder durch den Kalendertag noch duch einen 24-Stunden Zeitraum begrenzt ...

Stand: 08.08.2011

Dialog: 14278

Wie kann der Forderung des §20a FPersV nachgekommen werden, dass sicherzustellen ist, dass die vertraglich vereinbarten Beförderungszeiten nicht gegen die Verordnung 561/2006 verstoßen?

gegenüber weisungsbefugt ist und somit das Fahrpersonal disponiert. Unabhängig von der Frage, wer das Fahrpersonal disponiert (Spediteur oder Unterauftragnehmer), hat derjenige, der ein kontrollgerätepflichtiges Fahrzeug in Ausübung seines Berufes lenkt, seine Fahrerkarte immer zu stecken und die angefallenen Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten auf der Fahrerkarte aufzuzeichnen ...

Stand: 19.06.2012

Dialog: 13570

Fragen zur Fahrerkarte eines Unternehmens im Garten- und Landschaftsbau, das fast ausschließlich im Umkreis von 50 km zum Firmensitz tätig wird

Gemäß § 1 Absatz 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) müssen Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 einhalten. Dies gilt gemäß Absatz 2 ...

Stand: 23.06.2014

Dialog: 6464