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Gilt die Arbeitszeitregelung nach § 21a nur für Transportfahrzeuge oder auch für selbstfahrende Arbeitsmaschinen?

Ja, der § 21a Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt nur für Fahrzeuge, die den Sozialvorschriften im Straßenverkehr unterliegen. Alle anderen Fahrzeuge (einschließlich Ausnahmen und außerhalb des Geltungsbereiches) unterliegen grundsätzlich dem Arbeitszeitgesetz. Das würde in Ihrem Fall bedeuten, dass der Betonmischer den Regelungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr unterliegt. Für die Betonpumpe ...

Stand: 09.04.2024

Dialog: 43924

Wie sind Zeiten zu bewerten, in denen ein LKW-Fahrer zu dem Standort des LKW gebracht wird, er also nicht selbst ein KFZ lenkt?

um die Betriebsstätte des Arbeitgebers handelt.Auszug: Die von einem Fahrer aufgewandten Zeiten, um zu einem Ort zu gelangen oder von einem Ort zurückzukehren, bei dem es sich weder um den Wohnsitz des Fahrers noch um die Betriebsstätte des Arbeitgebers handelt und an dem der Fahrer ein in den Geltungsbereich der Verordnung fallendes Fahrzeug zu übernehmen oder abzustellen hat, sollten – unabhängig ...

Stand: 28.10.2019

Dialog: 10396

Zählt die Fahrtzeit vom Firmenstandort nach Hause bereits zur Ruhezeit?

entsprechend  Verordnung (EG) Nr. 561/2006  Artikel 9 getroffen, die ein Fahrer aufwendet, um sich zu einem Ort zu begeben, bei dem es sich weder um den Wohnsitz des Fahrers noch um die Betriebsstätte des Arbeitgebers handelt und an dem der Fahrer ein in den Geltungsbereich der Verordnung fallendes Fahrzeug zu übernehmen oder abzustellen hat . ...

Stand: 28.10.2023

Dialog: 13475

Wie lang ist die wöchentliche Arbeitszeit für Berufskraftfahrerinnen/ Berufskraftfahrer? Werde Wartezeiten beim Be- und Entladen angerechnet?

1) Die Arbeitszeit von Fahrerinnen/ Fahrern, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) VO Nr. 561/2006/EG fallen ist in § 21 a des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt.Die Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich darf nicht überschritten werden. Sie kann jedoch auf 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 4 Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich ...

Stand: 01.03.2024

Dialog: 6710

Steht Busfahrern im Linienverkehr bis 50 km alle 2 Wochen eine ununterbrochene Pause (Wochenruhezeit) von mindestens 45 Stunden zu?

(EG) Nr. 561/2006 Hinweis: Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 schließt in Artikel 3 [Ausnahmen] Fahrzeuge die zur Personenbeförderung im Linienverkehr verwendet werden, wenn die Linienstrecke nicht mehr als 50 km beträgt, aus ihrem Geltungsbereich aus. Die FPersV regelt für die Fahrer dieser ausgenommenen Fahrzeuge, mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometer, auf der Grundlage der Ermächtigungsnorm ...

Stand: 18.07.2017

Dialog: 29814