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Besteht eine Dokumentationspflicht nach dem ArbZG?

Nach § 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - ist der Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitszeiten, die über die werktägliche Arbeitszeit im Sinne des § 3 ArbZG hinausgehen, aufzuzeichnen. Das bedeutet, Arbeitszeiten über 8 Stunden an Werktagen und alle Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen sind aufzeichnungspflichtig. Die Aufzeichnungspflicht nach ArbZG ist also abhängig von der werktäglichen ...

Stand: 05.02.2015

Dialog: 23016

Besteht ein Anspruch einer Arbeitnehmerin mit Kleinkind nicht in Spätschicht bis 22 Uhr arbeiten zu müssen?

Und 6.00 Uhr. Die Regelung des § 6 Abs. 4 ArbZG gilt hier nicht. Die Arbeitnehmerin hat insoweit nach dem Arbeitszeitgesetz keinen Anspruch auf eine uhrzeitmäßig bestimmte Arbeitszeit / Beschäftigungszeit. Allerdings müssen die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes bezüglich maximal zulässiger Arbeitszeit § 3 ArbZG) und Ruhezeit (§ 5 ArbZG) eingehalten werden (täglich nicht mehr als 10 h Arbeitszeit ...

Stand: 13.09.2011

Dialog: 14498