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Gibt es Vorgaben/Richtwerte, ab wann Dacharbeiten wegen schlechter Witterung (Wind, Regen etc.) nicht mehr durchgeführt werden dürfen?

, Rauhreif, Vereisung, Schnee (Punkt 3.1.1 DGUV Information 201-054 "Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten").Ab wann auf Grund der Witterungseinflüsse ein sicheres Arbeiten nicht mehr gewährleistet ist, z. B. wegen zu hoher Windgeschwindigkeiten, wird in den Arbeitsschutzvorschriften nicht quantitativ festgelegt. Diese Entscheidung muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich, ggf. mit Unterstützung der Fachkraft ...

Stand: 12.02.2024

Dialog: 5219

Kann die Bauüberwachung beim Freileitungsbau das Tragen langärmeliger T-Shirts fordern?

der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen.Hinweise:Der Arbeitgeber ist für den Arbeitsschutz seiner Beschäftigten verantwortlich und nicht der Auftraggeber/Bauherr.Auf die die Broschüre "Sommerhitze -Hinweise für Tätigkeiten im Freien unter ungünstigen klimatischen Verhältnissen Ein Ratgeber für Arbeitgeber und Beschäftigte ...

Stand: 18.03.2019

Dialog: 21937