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Was ist unter „Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft” gemäß § 5 Abs. 3 ArbZG zu verstehen?

."Rufbereitschaft leisten Beschäftigte, die sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufhalten, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. Rufbereitschaft wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Beschäftigte vom Arbeitgeber mit einem Mobiltelefon oder einem vergleichbaren technischen Hilfsmittel ausgestattet sind. (§ 7 Abs. 4 TVöD ...

Stand: 12.11.2025

Dialog: 44201

Wie sind Bereitschaftsdienste für Schulhausmeister zu bewerten?

außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufhalten, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. Rufbereitschaft wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Beschäftigte vom Arbeitgeber mit einem Mobiltelefon oder einem vergleichbaren technischen Hilfsmittel ausgestattet sind (§ 7 Abs. 4 TVöD).Bei einem Bereitschaftsdienst kann der Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsort ...

Stand: 21.02.2019

Dialog: 12431