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Können abweichend vom Arbeitszeitgesetz separate Regelungen mit dem Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) zu geteilten Diensten getroffen werden?

Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG trifft Regelungen zur Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeit und gilt für Arbeiter/Innen und Angestellte gleichermaßen. Das bedeutet, dass die Regelungen des ArbZG auch für die Arbeiter/Innen und Angestellte im Landesdienst gelten.Spezielle Regelungen zu geteilten Diensten trifft das ArbZG nicht. Relevant ist bei geteilten Diensten, dass innerhalb eines 24-Stunden ...

Stand: 21.02.2019

Dialog: 11296

Sind Reisezeiten in der Stadt des Dienstortes arbeitszeitrechtlich anders zu bewerten als Reisezeiten außerhalb des Dienstortes?

festgelegt.Für Arbeiter/innen und Angestellte im öffentlichen Dienst gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - TVöD. Darin sind - je nach Betriebsart - zahlreiche Sonderregelungen enthalten. Diese sind in der Regel durch Dienstvereinbarungen oder Gleitzeitvereinbarungen der betreffenden Dienststelle ergänzt. Deshalb müssten Sie sich hierzu Ihre Dienstvereinbarung ansehen.Für Beamte in NRW gilt ...

Stand: 22.02.2019

Dialog: 17982