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Frage nach der Rechtmäßigkeit einer angeordneten Überstundenregelung

als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Um den 10-Stundentag nicht zu überschreiten, müsste mindestens 1 Stunde Pause gewährt werden. Inwieweit die Arbeitszeitverlängerung den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen entspricht ...

Stand: 20.02.2019

Dialog: 2040

Zählt die Dauer einer Betriebsversammlung sowie die zugehörige Wegezeit als Arbeitszeit?

zu bewerten, wie sie der Fahrtzeitersparnis des Beschäftigten zur Arbeitsstelle entspricht. Die darüberhinausgehende Fahrzeit, sowie Fahrzeiten zwischen Arbeitstätigkeiten bzw. Dienstgeschäften, ist als Arbeitszeit i.S. des ArbZG zu bewerten. Möchte der Arbeitgeber also die durch die Betriebsversammlung begründete Arbeitszeit veringern, so muss er Abteilungsversammlungen durchführen lassen. Der 10-Stunden ...

Stand: 22.05.2024

Dialog: 1867