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Können bei nachlassender Konzentration infolge von Überstunden Haftungsfragen eine Rolle spielen?

Prinzipiell ist jede berufliche Tätigkeit eines/einer abhängig Beschäftigten (mit Ausnahme von Beamtinnen und Beamten) gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für die geschilderte Situation. Das bedeutet: bei Unfällen tritt die gesetzliche Unfallversicherung für den entstandenen Schaden (z.B. Behandlungskosten) anstelle des Arbeitgebers ein. Diese kann bei (groben) Verstößen gegen die Pflichte ...

Stand: 20.02.2019

Dialog: 1020

Ist es erlaubt, nach der normalen Arbeitszeit auszustempeln und dann trotzdem weiterzuarbeiten?

der Arbeitszeit. Ein Arbeiten nach der Erfassung ist also nicht möglich. Bei einem Verstoß gegen diese Regel können mehrere Probleme auftreten:Zum einen bei einem Arbeitsunfall, der in "inoffizieller" Arbeitszeit geschieht, zum anderen wegen der Aufzeichnungspflicht von Arbeitszeit laut § 16 (2) ArbZG. Arbeitet die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers nach dem Ausstempeln ...

Stand: 03.11.2023

Dialog: 19507