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Zählt die Dauer einer Betriebsversammlung sowie die zugehörige Wegezeit als Arbeitszeit?

und hier insbesondere der Ruhezeitbestimmungen. Im Fazit müssen mehrere Betriebsteilversammlungen in Schichtbetrieben abgehalten werden, so dass alle Beschäftigten die Gelegenheit erhalten, an diesen teilzunehmen. Damit sind dann auch keine Ruhezeitverstöße gegeben.Da es sich bei Betriebsversammlungen um Arbeitszeit i.S. des Arbeitszeitgesetzes handelt, sind die Fahrzeiten somit genauso zu bewerten ...

Stand: 27.11.2023

Dialog: 1867

Sind Reisezeiten in der Stadt des Dienstortes arbeitszeitrechtlich anders zu bewerten als Reisezeiten außerhalb des Dienstortes?

Die von Ihnen angesprochenen Fragen sind nicht im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Das ArbZG kennt die Begriffe passive Fahrzeiten, Fahrzeit, Reisezeit, Dienstreisezeiten und Wegezeiten nicht, sondern nur die Begriffe Arbeitszeit, Ruhezeit und Ruhepausen.Was nun als Arbeitszeit und was als Ruhezeit anzusehen ist, ist in der Regel im Tarifvertrag und in darauf beruhenden Dienstvereinbarungen ...

Stand: 22.02.2019

Dialog: 17982