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Ist die Zeit von 05:30 bis 06:00 Uhr Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes?

Bei dem in der Frage genannten Zeitraum von 05:30 bis 06:00 Uhr handelt es sich nicht um Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Das ArbZG definiert die Nachtzeit als die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. (§ 2 Abs. 3 ArbZG)Nachtarbeit im Sinne des ArbZG ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. (§ 2 Abs. 4 ArbZG) ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 15176

Gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass ein Unternehmen nur maximal 4 Nachtschichten am Stück machen darf?

. Hierbei handelt es sich nicht um eine Empfehlung!Entsprechende Erläuterungen finden sich beispielsweise im Kommentar zum Arbeitszeitgesetz von Anzinger/Koberski :"Als gesichert sind arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zur Nacht- und Schichtarbeit dann anzusehen, wenn sie empirisch, insbesondere methodisch und ggf. statistisch nachgewiesen sind, die Mehrheit der Fachleute von ihrer Zweckmäßigkeit ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 29528