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Ist die Zeit von 05:30 bis 06:00 Uhr Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes?

Bei dem in der Frage genannten Zeitraum von 05:30 bis 06:00 Uhr handelt es sich nicht um Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Das ArbZG definiert die Nachtzeit als die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. (§ 2 Abs. 3 ArbZG)Nachtarbeit im Sinne des ArbZG ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. (§ 2 Abs. 4 ArbZG) ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 15176

Kann sich nach 18 Monaten Dauernachtschicht der Tag-Nacht-Rhythmus so verschieben, dass eine Rückkehr in die Tagschicht nicht mehr möglich ist?

oder Schichtsysteme ohne Nachtarbeit zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Der Tagschlaf ist signifikant kürzer mit einer kürzeren REM-Latenz und verkürzten Gesamtdauer des REM-Schlafes. Dies führt zu einer Akkumulation eines Schlafdefizits während einer Nachtschichtwoche. Häufige Symptome bei Schichtarbeit sind Appetitstörungen und Magen-Darm-Beschwerden, wobei diese Beschwerden bei Beschäftigten ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 1832