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Darf ein Arbeitnehmer einer Fremdfirma als Pförtner 26 Nachtdienste á 8 Stunden hintereinander ableisten?

Grundsätzlich sind die Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten unabhängig davon, ob der Pfortendienst von eigenen Arbeitnehmern oder von einem Arbeitnehmer einer Fremdfirma erbracht wird. Es ist ebenfalls unerheblich, ob die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Anwendung finden oder nicht. Lediglich durch abweichende tarifliche Regelungen im Sinne der §§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 1691

Ist die Zeit von 05:30 bis 06:00 Uhr Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes?

Bei dem in der Frage genannten Zeitraum von 05:30 bis 06:00 Uhr handelt es sich nicht um Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Das ArbZG definiert die Nachtzeit als die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. (§ 2 Abs. 3 ArbZG)Nachtarbeit im Sinne des ArbZG ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. (§ 2 Abs. 4 ArbZG) ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 15176