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Ist die Zeit von 05:30 bis 06:00 Uhr Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes?

Bei dem in der Frage genannten Zeitraum von 05:30 bis 06:00 Uhr handelt es sich nicht um Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Das ArbZG definiert die Nachtzeit als die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. (§ 2 Abs. 3 ArbZG)Nachtarbeit im Sinne des ArbZG ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. (§ 2 Abs. 4 ArbZG) ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 15176

Kann sich nach 18 Monaten Dauernachtschicht der Tag-Nacht-Rhythmus so verschieben, dass eine Rückkehr in die Tagschicht nicht mehr möglich ist?

Aus einer Reihe von Studien geht hervor, daß eine Umkehr der Zirkadianrhythmik beim Menschen in Dauernachtschicht nur unvollkommen stattfindet. Bei vielen physiologischen Körperfunktionen, wie Körpertemperatur, Adrenalinspiegel, 17-Kortikoidausschüttung, Reaktionszeit, Handkraft u. a., findet nur eine Teiladaptation statt. Daher führt die Dauernachtschicht häufiger als Wechselschicht oder Schichts ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 1832