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Benötigen wir für die Durchführung von Familientagen eine Ausnahmegenehmigung zur Sonntagsarbeit?

Führungskräfte fallen als leitende Angestellte u. U. nicht unter das Arbeitszeitgesetz - ArbZG (vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG). Für diesen Personenkreis ist keine Bewilligung nach dem ArbZG erforderlich.Für andere Mitarbeiter/Arbeitnehmer ist jedoch eine Bewilligung nach dem ArbZG erforderlich. Hier würde sehr kritisch geprüft, ob dieser Familientag nicht auf einen Samstag (Werktag) verlegt ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 24112

Wie sind in Bezug auf das Sonn- und Feiertagsbeschäftigungsverbot `Hohe Feiertage` definiert?

die "hohen Feiertage" von der Bewilligung ausgenommen werden können (S.17 Nr. 7; S.18 Nr. 5; S.25 Nr. 2.4). Als hohe Feiertage werden in diesem Zusammenhang genannt:NeujahrOstersonntag und Ostermontag1. MaiPfingstsonntag und Pfingstmontag1. und 2. Weihnachtsfeiertag  ...

Stand: 20.12.2024

Dialog: 1556