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Ist es in der ambulanten Pflege zulässig, am Wochenende immer früh und spät Dienst zu haben?

Grundsätzlich ist es zulässig, in geteilten Schichten zu arbeiten, wenn die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - beachtet werden.So darf die tägliche Arbeitszeit (Arbeitszeit ohne Ruhepausen) max. zehn Stunden betragen. Die Tagesruhezeit zwischen zwei Schichten muss mind. 11 Stunden betragen. In der Pflege kann diese Tagesruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn diese Verkürzung ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 22298

Muss Sonntagsarbeit beantragt werden?

Schadens an max. fünf Sonn- oder Feiertagen im Kalenderjahr, - zur Durchführung einer gesetzlich vorgeschriebenen Inventur an einem Sonntag im Kalenderjahr.Der Antrag kann formlos gestellt werden und sollte mindestens folgende Angaben enthalten:- Zeit, Dauer und Ort der Beschäftigung,- Art der Tätigkeit, - Zahl der betroffenen Arbeitnehmer/innen je Schicht und Anzahl der Schichten je Sonn- und Feiertag ...

Stand: 04.07.2023

Dialog: 529