Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 21 bis 22 von 22 Treffern

Fallen Tätigkeiten zu Reinigungs-, Instandhaltung- oder Ausbildungszwecken durch Angehörige der Werkfeuerwehr unter das Sonntagsarbeitsverbot?

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG - dürfen Arbeitnehmer/innen in Not- und Rettungsdiensten sowie bei der Feuerwehr beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können (vgl. Abs. 1). Es sind nur rettungs- und feuerwehrtypische Arbeiten/Einsätze zulässig.Auch Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten sind an Sonn- und Feiertagen nur zulässig, sofern sie ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 24431

Sind Wartungs-/Instandhaltungsarbeiten durch zwei Techniker einer holländischen Wartungsfirma und einen deutschen Firmenvertreter am 1. Mai zulässig?

werden. Zuerst ist aber zu beachten, dass nur Arbeiten durchgeführt werden dürfen, die nicht verschoben werden können. Das ist z. B. in Betrieben der Fall, deren Arbeitszeit alle Werktage umfasst. Ist dagegen der Samstag nicht als regulärer Arbeitstag vorgesehen, muss dieser Tag zuerst zur Reparatur und Instandhaltung genutzt werden.Mindestens 15 Sonn- und Feiertage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben ...

Stand: 11.03.2025

Dialog: 44084

Ergebnisseiten:
«12