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Gilt der Zeitausgleich für Sonntagsarbeit auch für Außendienstmitarbeiter während Messezeiten?

Der Zeitausgleich für Sonntagsarbeit (Ersatzruhetag nach § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz/ArbZG) gilt für alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der leitenden Angestellten i. S. § 5 Abs.3 Betriebsverfassungsgesetz, auch während der Messezeiten.  ...

Stand: 15.01.2019

Dialog: 1749

Wenn eine Genehmigung für Sonntagarbeit vorliegt, können dann auch Zeitarbeitnehmer beschäftigt werden?

Verantwortlich für die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften ist der Arbeitgeber. Somit hat i. d. R. der Verleiher für seine Zeitarbeitnehmer die Sonn- und Feiertagsarbeit zu beantragen.Sind die Zeitarbeitnehmer fest in das Schichtsystem der aufnehmenden Firma eingebunden und erfolgt dort auch die Einsatzplanung, kann in Einzelfällen und nach Absprache mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 18746