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Fragen zur Ruhezeit von Mitarbeitern der Rufbereitschaft eines Aufzugsherstellers

10 Stunden nicht überschreiten.Dem Arbeitnehmer ist im Anschluss an den Arbeitseinsatz während der Rufbereitschaft erneut eine ununterbrochene Ruhezeit nach § 5 Abs.1 ArbZG zu gewähren, wenn diese nicht schon vor dem Arbeitseinsatz ohne Unterbrechung genommen werden konnte.Ist die tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden bereits ausgeschöpft, so ist eine anschließende Rufbereitschaft nur möglich ...

Stand: 07.02.2025

Dialog: 27584

Ist es zulässig, dass ich nach einem Bereitschaftsdienst in einer Klinik nach 7-stündiger Ruhezeit wieder arbeite?

gegeben. Bei Rufbereitschaft hält sich der Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitsstelle auf, um jederzeit die Arbeit wieder aufnehmen zu können. D.h., werden Ärzte und Krankenhauspersonal, während der Rufbereitschaft in Anspruch genommen, so kann ein Tagdienst, der im unmittelbaren Anschluss an die Ruhezeit geplant ist, aufgenommen werden, wenn die Inanspruchnahme während der Ruhezeit nicht mehr ...

Stand: 03.07.2020

Dialog: 43098