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Ist es rechtens, dass für Pflegerinnen und Pfleger in einem Krankenhaus regelmässig kurze Wechsel im Dienstplan verankert sind?

Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einen Anspruch auf mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit.Die Dauer der Ruhezeit von elf Stunden kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rund ...

Stand: 05.03.2021

Dialog: 43342

Muss eine Betriebsvereinbarung nach § 7 AZG zur Verkürzung der Ruhezeit auf 9,5 Stunden mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden?

Für abweichende Regelungen auf der Grundlage von § 7 Arbeitszeitgesetz ist keine Abstimmung mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde gefordert. ...

Stand: 10.01.2019

Dialog: 4397