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Ist es zulässig, dass ich nach einem Bereitschaftsdienst in einer Klinik nach 7-stündiger Ruhezeit wieder arbeite?

zu einem Ausgleichszeitraum, dieser muss sich aus dem Tarifvertrag ergeben.Da Bereitschaftsdienst gemäß § 2 ArbZG Arbeitszeit ist, endet Ihre Arbeitszeit um 10:00 Uhr. D.h., selbst für den Fall, dass ein Tarifvertrag einschlägig ist und dort die Möglichkeit einer Ruhezeitverkürzung um zwei Stunden eröffnet wurde, können Sie Ihre Arbeit frühestens um 19:00 Uhr wieder aufnehmen (hier nach neun Stunden) und nicht um 17:00 ...

Stand: 03.07.2020

Dialog: 43098

Fragen zur Ruhezeit von Mitarbeitern der Rufbereitschaft eines Aufzugsherstellers

Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben (§ 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Die Dauer der Ruhezeit kann z.B. durch Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung verkürzt werden, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines festzulegende ...

Stand: 07.02.2025

Dialog: 27584