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Wenn ein Beschäftigter seinen Dienst um 06:00 Uhr beginnt und bis 15:20 Uhr arbeitet, wieviel Pause hat er zu nehmen?

von mehr als neun Stunden ist die Arbeit für mindestens 45 Minuten zu unterbrechen. (§ 4 ArbZG).Weitere Informationen zu Pausen: Broschüre  Das Arbeitszeitgesetz  vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Stand 2016). Mit Erläuterungen zum Gesetz, z.B. zum Begriff der Arbeitszeit auf Seite 11.Broschüre  Wieviel Arbeit darf sein - Arbeitszeit, Pausen und Erholung gehören zusammen  von der Behörde ...

Stand: 28.07.2022

Dialog: 43193

Pausenberechnung bei Dienstreisen

Arbeitszeitrechtlich sind grundsätzlich die Begriffe Wegezeit und Reisezeit zu unterscheiden.Wegezeiten sind Zeiten für alle während der Arbeitszeit, also nach Beginn und vor Ende der Arbeitszeit innerhalb oder außerhalb des Betriebsgeländes aus betrieblichem Anlass unternommenen Wege eines Arbeitnehmers innerhalb der Gemeindegrenzen des Betriebsortes.Reisezeiten sind demgegenüber alle unabhängig ...

Stand: 10.11.2020

Dialog: 4441