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Darf der Arbeitgeber die Pausendauer und -lage festlegen?

dabei die Grenzen billigen Ermessens eingehalten hat. Hilfreich kann es sein, wenn der überwiegende Teil der Beschäftigten eine andere Pausenregelung als zweckmäßig ansieht und dieses gemeinsam gegenüber dem Arbeitgeber vorgetragen wird. Aber auch dabei gilt: Mindestens die Anforderungen des ArbZG müssen eingehalten werden.Hinweis: Ist ein Betriebsrat vorhanden, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht ...

Stand: 03.03.2023

Dialog: 11836

Wie könnte bei Pflegetätigkeiten ein Zeitausgleich gem. § 7 Abs. 2 ArbZG aussehen?

Ruhepausen sind im Voraus feststehende Unterbrechungen der Arbeit während der Arbeitszeit, in denen der Beschäftigte von jeder Leistung freigestellt ist und selbst darüber entscheidet, wie und wo er die arbeitsfreie Zeit zur Erholung verbringt.Die Ruhepause soll während der Arbeitszeit genommen werden und muss die Arbeit unterbrechen (§ 4 ArbZG). Für den Fall, dass kein konkreter Pausenzeitpunkt g ...

Stand: 03.11.2023

Dialog: 43843