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Wie wird der Pausenanspruch bei Bereitschaftsdiensten in Krankenhäusern ermittelt?

aus Ihrer Anfrage bedeutet einen so genannten "24-Stunden-Dienst" (8 Std Vollarbeit zzgl. 16 Std. Bereitschaftsdienst). Dieses ist nur unter den "opt-out-Bedingungen" möglich. Hierzu muss eine Gefährdungsbeurteilung (inkl. Belastungsanalyse) erstellt werden. Hieraus können evtl. Vorgaben für die Pausengestaltung entstehen, die einen Pausenbedarf über das gesetzlich vorgegebene Minimum von § 4 ArbZG ...

Stand: 03.11.2023

Dialog: 9141

Wie könnte bei Pflegetätigkeiten ein Zeitausgleich gem. § 7 Abs. 2 ArbZG aussehen?

in einer der Gesundheit dienenden Weise ermöglicht wird. Abweichungen von den Pausenregelungen des § 4 ArbZG sind auch über § 7 Abs. 2 Nr. 3 ArbZG möglich. Der Tarifvertrag muss über eine Öffnungsklausel verfügen und der Wegfall der zusammenhängenden Pause muss mit der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt in einer Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden.Auch in Notfällen und außergewöhnlichen Fällen dürfen Ruhe ...

Stand: 03.11.2023

Dialog: 43843