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Wie ist mit Pausen bei Arbeitszeiten über 10 Stunden im Rahmen von § 14 ArbZG zu verfahren?

und Ruhezeit.An die Inanspruchnahme des § 14 ArbZG werden daher strenge Anforderungen gestellt.Ein Arbeitgeber muss eigenverantwortlich prüfen, ob die Voraussetzungen des § 14 ArbZG vorliegen und ob bzw. wie trotz des Vorliegens eines außergewöhnlichen Falles eine Pausenregelung möglich ist.In Zweifelsfällen ist zu empfehlen, dass der Arbeitgeber sich über das Vorliegen der Voraussetzungen bei der zuständigen ...

Stand: 10.01.2019

Dialog: 13742

Darf der Arbeitgeber die Pausendauer und -lage festlegen?

dabei die Grenzen billigen Ermessens eingehalten hat. Hilfreich kann es sein, wenn der überwiegende Teil der Beschäftigten eine andere Pausenregelung als zweckmäßig ansieht und dieses gemeinsam gegenüber dem Arbeitgeber vorgetragen wird. Aber auch dabei gilt: Mindestens die Anforderungen des ArbZG müssen eingehalten werden.Hinweis: Ist ein Betriebsrat vorhanden, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht ...

Stand: 03.03.2023

Dialog: 11836