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Darf der Arbeitgeber die Pausendauer und -lage festlegen?

beschränken, sondern kann im Rahmen seines Direktionsrechts auch längere Arbeitspausen gewähren und anordnen.Beim Festlegen der Ruhepausen muss der Arbeitgeber auch die "Grenzen billigen Ermessens" nach § 315 Abs. 3 BGB einhalten (vgl. Schliemann, Kommentar ArbZG, RdNr. 23 zu § 4).Zu klären wäre daher, ob betriebliche Belange zu der vom Arbeitgeber favorisierten Pausenregelung führen und ob der Arbeitgeber ...

Stand: 03.03.2023

Dialog: 11836

Kann der Arbeitgeber bei vier Stunden Arbeitszeit eine Pause anordnen?

sich ebenfalls nicht auf die Mindestpausenzeiten beschränken, sondern darf im Rahmen seines Direktionsrechts auch längere Arbeitspausen gewähren und anordnen. Er muss allerdings die Grenzen billigen Ermessens nach § 315 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB einhalten (vgl. Schliemann, Kommentar ArbZG, RdNr. 23 zu § 4).Bei der Anordnung der Lage sowie der Dauer der Pausen sind die Mitbestimmungsrechte ...

Stand: 10.03.2025

Dialog: 18449