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Müssen bei Lärmbelastung beim Überschreiten der oberen Auslösewerte den Mitarbeitern/innen die ermittelten Messwerte mitgeteilt werden oder reicht die allgemeine Mitteilung aus, dass die Auslösewerte überschritten sind?

In § 11 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Können bei Exposition durch Lärm die unteren Auslösewerte nach § 6 Satz 1 Nr. 2 oder bei Exposition durch Vibrationen die Auslösewerte nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 erreicht oder überschritten werden, stellt der Arbeitgeber sicher, dass die betroffenen ...

Stand: 20.02.2020

Dialog: 43046

Welche Möglichkeiten haben Beschäftigte bei durch Kühlaggregate verursachtem Lärm?

und Sicherheit von Beschäftigten durch Lärmeinwirkung werden in der LärmVibrationsArbSchV genannt. Die Unteren Auslösewerte in Bezug auf den Tages-Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel betragen für LEX,8h = 80 dB(A) und für LpC,peak = 135 dB(C). Die Oberen Auslösewerte betragen für LEX,8h = 85 dB(A) und für LpC,peak = 137 .Wie bei allen Maßnahmen des Arbeitsschutzes, steht ...

Stand: 12.06.2018

Dialog: 13834