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Sind Bereiche, bei denen der obere Auslösewert kurzzeitig überschritten wird, generell als Lärmbereiche zu kennzeichnen?

ist als Lärmbereich zu kennzeichnen, wenn die Lärmbelastung der Beschäftigten an den dort angesiedelten stationären Arbeitsplätzen während der Arbeitsschicht den oberen Auslösewert von 85 dB(A) für den Tages-Lärmexpositionspegel erreicht oder überschreitet. In gleicher Weise ist ein Bereich zu kennzeichnen, auch wenn hier keine Arbeitsplätze angesiedelt sind, es aber bei einem Aufenthalt über 8 Stunden ...

Stand: 27.09.2019

Dialog: 11967

Müssen bei Lärmbelastung beim Überschreiten der oberen Auslösewerte den Mitarbeitern/innen die ermittelten Messwerte mitgeteilt werden oder reicht die allgemeine Mitteilung aus, dass die Auslösewerte überschritten sind?

In § 11 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Können bei Exposition durch Lärm die unteren Auslösewerte nach § 6 Satz 1 Nr. 2 oder bei Exposition durch Vibrationen die Auslösewerte nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 erreicht oder überschritten werden, stellt der Arbeitgeber sicher, dass die betroffenen ...

Stand: 20.02.2020

Dialog: 43046